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Geschichte des Vereins:
Seit 1988 wiederkehrende Treffen zum gemeinsamen Training in den Räumlichkeiten der Krankengymnastikpraxis Haas in Tirschenreuth sowie seit 1994 im Stiftland-Rehazentrum Mitterteich.

25.11.2002 Gründung „Stiftland-Reha e.V.“
2004 Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Mitgliedschaft  im Bayerischen Behinderten und Versehrtensportverband BVS

Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Verineinstätigkeiten
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung von Gymnastik. Der Verein fördert den Rehabilitations- und Gesundheitssport. Die Mitglieder nehmen am regelmäßigen Training teil. 

Gesundheitssport: 
  • Wassergymnastik
  • Trockengymnastik
  • Medizinisches Muskelaufbautraining
  • Geräte- und Cardiotraining mit für Kuration und Rehabilitation zertifizierten medizinischen Trainingsgeräten. Das Cardio-Training ist mit das wichtigste Element beim Fitnesstraining. Mit der richtigen Mischung aus Muskelaufbau und Herz-Kreislauftraining wird ein optimales Ganzkörpertraining erzielt.

Reha-Sport:
Die Rehabilitationssportgruppen sind von allen Sozialversicherungsträger anerkannt. Sie begrüßen eine Mitgliedschaft im Verein auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig (z.B. durch weiteres Sporttreiben im Verein auf eigene Kosten) zu sichern.
Die Übungsgruppen treffen sich meist 1 bis 2 mal wöchentlich für ca. 45 Minuten zur ärztlich verordneten Gymnastik.
Die verordnete Gymnastik kann ergänzt werden durch, freie Trainingsgruppen, schonende Wassergymnastik im Thermalbewegungsbad ca. 30°C, Gerätetraining mit med. Rehabilitationssportgeräten, Sondergruppen und weiteren Vereinsaktivitäten.
Selbstverständlich stehen die Gruppen aber auch allen ohne ärztliche Verordnung offen.

– Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. –
(http://www.einfach-teilhaben.de/;Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Stand: Okt. 2018))

Reha-Sport soll als ergänzende Leistung zur Rehabilitation („Hilfe zur Selbsthilfe“) dienen, aber keinesfalls eine notwendige medizinische Behandlungen ersetzen (z. B.: Physio-/ Ergotherapie)!

Ansprechpartner sind insbesondere die Übungsleiter des Stiftland-Reha e.V. (Gemeinnütziger Gesundheits- u. Rehabilitationssport-verein) und alle Rehaberater der Sozialversicherungsträger